Ermittlungsstand im Fall der entführten Lückert-Männchen

Entführt!

Anläßlich der Entführung unserer Lückertmännchen-Schilder von der Bushaltestelle am Ortseingang Lückert hat LueckertNews.de mit unserem Dorf-Sheriff Christian Senf ein Interview zum Stand der Ermittlungen geführt.


LueckertNews.de:
Neben mir steht der Leiter der Sonderkommission „entführte Bushaltestellenhäuschen-Lückertmännchen-Schilder“ (SOKO Platte), der Hauptoberdorfratsinspektor Christian Senf.

Hauptoberdorfratsinspektor Christian Senf, Leiter der Sonderkommission „Platte“

Herr Senf, der Fall von der brutalen Lückertmännchen-Entführung am Bushaltestellenhäuschen hat bei der ansässigen Bevölkerung für fassungsloses Entsetzen gesorgt.
Was können Sie uns zu diesem Zeitpunkt zum Stand der Ermittlungen sagen, gibt es Verdächtige, ein Bekennerschreiben oder Lösegeldforderungen?

Hauptoberdorfratsinspektor Senf:
Durch das in diesem Deliktsbereich zuständige Polizeipräsidium Bonn wurde die Ermittlungskommission „Platte“, bestehend aus 20 Beamten, gebildet.
Die Beamten ermitteln in sämtliche Richtungen. Dazu sind auch schon zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung bei uns eingegangen. Zudem liegen uns zwei Bekennerschreiben vor, deren Auswertung auf Echtheit durch das Landeskriminalamt noch aussteht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es sich bei den
Verfassern um Trittbrettfahrer handelt.

Trittbrettfahrer?

LueckertNews.de:
Trittbrettfahrer…? Ähh, ahh ja, sehr interessant. Können Sie den Tathergang aufgrund der gesicherten Spuren schildern?

Hauptoberdorfratsinspektor Senf:
Auf Grund von Zeugenaussagen können wir den Tatzeitraum auf die frühen Morgenstunden des 02.10.2017 zwischen 07:30 Uhr bis 09:30 Uhr eingrenzen. Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt von einem männlichen Täter aus, da vor Ort Schuheindrücke von nur einer Person gesichert werden konnten.

Beweismaterial a) Schuhabdruck…
… gehört zu einem Wanderschuh der Marke LOWA, Modell Tibet Pro GTX, Schuhgröße 44 1/2

Ob weitere Täter in Vorbereitungshandlungen verstrickt sein könnten, wird zur Zeit geprüft.
Nach Auswertung der Spurenlage und der Zeugenaussagen lässt sich folgender Tatablauf rekonstruieren:
Der Täter hat bei der Tatbegehung einen Pkw genutzt. Auf Grund von am Tatort sichergestellten Reifenspuren und einer Radkappe, gehen wir davon aus, dass es sich bei dem genutzten Fahrzeug um einen Pkw der Marke „Volvo“ des Typs P1800, im Volksmund besser bekannt als „Schneewittchensarg“, handelt.

Beweismaterial b) Reifenspur
Beweismaterial c) Radkappe
Fluchtwagen Typ Volvo P1800

Der festgestellte Modus Operandi des Täters ist, dass er einen langen Gegenstand (ähnlich einer Dachlatte o.ä.) derart hinter das vorstehende  Lückertmännchenschild steckte und dann nach vorne zog, so dass die auf das Schild wirkenden Hebelkräfte zum Brechen der Befestigungsschrauben führte.
Auf Grund der Tatsache, dass der Täter das Tatmittel mitbrachte, ist von einer von langer Hand geplanten Tat auszugehen.

LueckertNews.de:
Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Sonderermittlungskommission ergriffen, um die beiden verbliebenen Lückertmännchen an der anderen Haltestelle gegen Lattenangriffe zu schützen?

Hauptoberdorfratsinspektor Senf:
Der Schutz der verbliebenen Lückertmännchenschilder hat für uns höchste Priorität. Um diese vor der Entwendung zu schützen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken, wird die Ortschaft Lückert durch die Polizeiwache Hennef und von
Diensthundeführern seit der Tat verstärkt bestreift. Zudem kam bereits eine Aufklärungsdrohne zum Einsatz. Mitglieder des Pfingstclub Lückert haben sich außerdem bereit erklärt, eine Bürgerwehr ins Leben zu rufen, deren Aufgabe es ist, die Lückermännchenschilder durch ihre Präsenz zur tatrelevanten Zeit zu schützen.
Eine Verbesserung der Befestigungen der Schilder ist zur Zeit in Planung und wird in Kürze erfolgen.

LueckertNews.de:
Wir können es uns bildlich ausmalen: Eine bierheitere Bürgerwehr zu nachtschlafender Zeit auf der Straße, damit die Anwohner wieder ruhig schlafen können… ich hab ein gutes Gefühl.
Herr Senf, können Sie bestätigen, dass in diesem Zusammenhang der ehemalige Hauptunterdorfratsinspektor Timo S. aus L. nur zum Schein seinen Dienst bei der Polizei quittiert haben soll, um unerkannt als Undercover-Agent im Ausland ermitteln zu können? Welche Verbindungen gibt es in diesem Fall nach Südost-Asien?

Archivbild: Agent Timo S. bei Durchführung einer Leibesvisitation

Hauptoberdorfratsinspektor Senf:
Auf Grund des prekären Stands der Ermittlungen kann ich Ihnen zu internen Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung keine Auskunft geben. Dies dient dem Schutz unserer ermittelnden Beamten.
Bezüge ins Ausland sind jedoch nicht ausgeschlossen und ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen.

LueckertNews.de:
Ein Fall von weltpolitischer Bedeutung also. Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, die Lückertmännchen unversehrt aus den Händen der Entführer zu befreien, besteht Hoffnung?

Hauptoberdorfratsinspektor Senf:
Alle Angaben zu dieser Frage wären reine Spekulation. Ich kann nur sagen, dass solange noch keine Leiche gefunden wurde, auch noch Hoffung besteht.  Und die Erfahrung hat uns gezeigt, früher oder später kriegen wir sie alle.

Hauptoberdorfratsinspektor Senf am Tatort

LueckertNews.de:
Ganz ohne Zweifel. Wurde denn eine Belohnung auf die Ergreifung ausgesetzt und an wen kann sich die Bevölkerung mit sachdienlichen Hinweisen richten?

Hauptoberdorfratsinspektor Senf:
Für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters oder zur Rückgewinnung der Lückertmännchenschilder führen, hat der Vorstand der Dorfgemeinschaft Lückert eine Belohnung in Form einer Kiste Kölsch, wahlweise von der Brauerei Gaffel oder Früh
ausgelobt.
Sachdienliche Hinweise die zur Aufklärung dieses abscheulichen Verbrechens beitragen können, schreiben Sie bitte als Kommentar zu diesem Artikel an die Sonderkommission „Platte“.

LueckertNews.de:
Welches Strafmaß erwartet die Täter im Falle der Ergreifung?

Hauptoberdorfratsinspektor Senf:
Strafrechtlich ermitteln wir wegen der Straftatbestände der gemeinschädlichen Sachbeschädigung gemäß § 304 I StGB und des besonders schweren Fall des Dienstahls gemäß § 243 I Nr. 5 StGB.
Diese Tatbestände sind mit einer Strafandrohung von einer Geldstrafe bis hin zu zehn Jahren Zuchthaus belegt.
Zivilrechtlich ist nur die Dorfgemeinschaft Lückert legitimiert, Schadensersatzansprüche gemäß § 548 I BGB geltend zu machen.
Da wir hier keine Ausübungsbefugnis besitzen, was insbesondere die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen angeht, kann ich hierzu keine weiteren Angaben machen.

LueckertNews.de:
Ich habe keinen Zweifel, dass die Dorfgemeinschaft Mittel und Wege finden wird, ihre Ansprüche in angemessener Form durchzusetzen.
Herr Hauptoberdorfratsinspektor Senf, wir wünschen Ihnen viel Erfolg und danken Ihnen für das Gespräch.

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